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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.08.2024

 

 

1. Geltungsbereich

1.1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher  oder Unternehmer (nachfolgend: „Kunde“) mit dem Unternehmen RAUMINPLAN– Inhaberin: Silke Peitz, Paderwall 1, 33102 Paderborn (nachfolgend: Anbieterin)

per E-Mail, auf Messen, Märkten, in den Räumlichkeiten der Anbieterin oder des

Verbrauchers über Dienstleistungen abschließt.

1.2. Die Anbieterin widerspricht ausdrücklich der Einbeziehung etwaiger Bedingungen des    Kunden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich eine abweichende 

Regelung.

1.3. Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen ist eine natürliche oder juristische Person    oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in

Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4. Die Anbieterin bietet Dienstleistungen und Werke im Bereich Innenarchitektur, 

insbesondere Bedarfsanalysen, Raum- und Möbeldesign, Projektabwicklungen im

privaten und gewerblichen Bereich, insbesondere auch Gastronomie, Messeauftritte,

Büroflächen, Einzelhandel.

1.5. Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als nichtig oder

unwirksam erweisen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen solche Bestimmungen zu vereinbaren, die so weit wie möglich den rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen haben. Im Falle einer Regelungslücke findet diese Regelung entsprechend Anwendung.

1.6. Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

 

2. Leistungen von Drittanbietern

 

2.1. Kosten, die durch die Hinzuziehung Dritter entstehen, sind in dem zwischen den

Parteien abgesprochenen Budgetplan grundsätzlich nicht enthalten, außer es wurde

individuell etwas anderes vereinbart.

 

2.2. Muss die Anbieterin zur Erfüllung von Aufträgen Verträge mit Drittanbietern (bspw.

Maler) schließen, dann erfolgt dies ausschließlich im Namen und in Vertretung des

Auftraggebers.

 

2.3. Die Anbieterin erstellt eine Liste der zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Fremdleistungen und legt sie dem Kunden mit einem Kostenvoranschlag zur Freigabe vor. Die Anbieterin ist berechtigt, diese Leistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, der Anbieterin hierzu Vollmacht zu erteilen, sofern die Freigabe erfolgt ist und stellt sie im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei.

 

2.4. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung der Anbieterin geschlossen werden müssen, sind die ihr damit verbundenen Kosten vom Kunden zu erstatten.

 

2.5. Die Anbieterin übernimmt keine Gewähr für die Verbindlichkeit eines Kostenvoranschlags oder die Sach- und Rechtsmängelfreiheit der Fremdleistungen Dritter.

 

3. Leistungen der Anbieterin

 

3.1. Die Anbieterin erstellt individuelle Bedarfsanalysen zu Raumaufteilungen und Nutzungskonzepten, die als gestalterische oder textlich beschriebene Vorschläge für Einrichtungsideen dienen. Für die tatsächliche Umsetzung und Ausführung der Entwürfe ist der Kunde selbst verantwortlich bzw. der von ihm beauftragte Fachbetrieb. Die Anbieterin übernimmt insoweit bei individueller Absprache aber auch die Bauabwicklung.

 

3.2. Die Gestaltungsvorschläge beruhen in der Regel auf vom Kunden übermittelten Angaben. Begrenzt durch die technischen Möglichkeiten kann es bei der Farbwiedergabe am Bildschirm oder beim Druck zu Farbabweichungen kommen und sich die Darstellung von Licht und Schatten von den tatsächlichen Gegebenheiten unterscheiden.

 

3.3. Es kann nicht jedes vorkommende Möbelstück im Detail modelliert werden. Um trotzdem einen guten Gesamteindruck zu vermitteln, können vergleichbare oder auch abweichende Möbelmodelle aus einer Bibliothek zum Einsatz kommen.

 

3.4. Handelt es sich nicht um einen Auftrag, bei dem ein persönlicher Kontakt vor Ort erfolgt, wird die notwendige Planung im Büro der Anbieterin ausgeführt und als digitale Mappe per E-Mail versandt. Auf Wunsch kann die Mappe gegen Mehraufwand als Printmedium auf dem Postweg versandt werden.

3.5. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Kunden beauftragten Leistungen, vor allem in Bezug auf urheber-, marken-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Verletzungen, sowie die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Kennzeichen und Marken, ist vom Leistungsumfang nicht umfasst. Im Falle einer abweichenden individuellen Vereinbarung hat der Kunde die zusätzlich entstehenden Kosten zu tragen. Die Anbieterin ist ebenfalls nicht verpflichtet, etwaige in den Leistungsgegenständen enthaltenen, vom Kunden vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden auf ihre Richtigkeit oder vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte (z.B. Bilder, Texte) rechtlich auf deren Zulässigkeit zu überprüfen. Entsprechend gilt dies für seitens des Kunden freigegebene Texte und Inhalte, insbesondere schuldet die Anbieterin keine Überprüfung auf Rechtsschreibfehler oder Korrektur von Inhalten.

3.6. Alle Leistungen, die nicht im Kostenvoranschlag oder im Angebot aufgeführt werden, sind Zusatzleistungen und gesondert zu vergüten.

3.7. Sofern keine pauschale Vereinbarung getroffen wurde, sind folgende Kosten nicht im Angebot enthalten und sind ggf. durch den Kunden zusätzlich zu tragen:

  • Reisekosten der Anbieterin bei einer Anfahrt von mehr als 25 km in Höhe von EUR 0,60 je gefahrenem Kilometer; bei einer Anfahrt von mehr als 150 km ein Bahnticket 1. Klasse der Deutschen Bahn oder, nach Wahl der Anbieterin, ein Flugticket Economy.

  • Übernachtungskosten entstehen ab einer Entfernung von 100 km (Übernachtung inkl. Frühstück am oder in der Nähe des Vertragsortes, Mittelklasse-Pension/Hotel, mindestens 3 Sterne), und sind abhängig von Projektaufwand und Entfernung

  • Kosten für Verbrauchsmaterialien und sonstige Materialien, die für den Auftrag erforderlich sind

  • Mehrleistungen wie bspw. gemeinsame Besichtigung des Auftragsortes / Bemusterung / Bauaufsicht werden nach Rücksprache mit dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand und zzgl. Fahrtkosten abgerechnet.

 

4. Angebot und Vertragsschluss 

 

4.1. Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich auf Basis der vorgelegten Informationen des Kunden, außer die Anbieterin bezeichnet diese ausdrücklich als verbindlich. Bei Änderung der Aufgabenstellung durch den Kunden behält sich die Anbieterin vor, das Angebot zu überprüfen und ggf. anzupassen.

4.2. Angebote haben eine Gültigkeit von 14 Tagen nach Erstelldatum. Die Vergütung für Dienstleistungen und Werke erfolgt in der Regel nach Zeitaufwand, der monatlich oder aufgabenbezogen nach Stundenaufwand gemäß den jeweils bei Auftragserteilung gültigen Stundensätzen in Rechnung gestellt wird, es sei denn, zwischen den Parteien wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

 

4.3. Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, beispielsweise einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten die Anbieterin nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.

 

4.4. Ein Auftrag durch den Kunden, der als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, bedarf der schriftlichen Annahmeerklärung der Anbieterin, die auch per Telefax oder einer eingescannten Unterschrift und Übermittlung per E-Mail erfolgen kann. Entsprechendes gilt für Nebenabreden oder mündliche Absprachen.

 

4.5. Mitarbeiter der Anbieterin sind darüber hinaus nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

 

4.6. Vom Kunden ausdrücklich verlangte Nebenleistungen wie z. B. Entwürfe, Muster und Vorbereitungen zur Genehmigung müssen auch dann entsprechend vergütet werden, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

4.7. Baurechtliche oder sonstige Genehmigungen sind durch den Kunden beizubringen und auf Verlangen der Anbieterin vorzulegen. Bei ausdrücklicher Vereinbarung erfolgt die Bauvorlage durch die Anbieterin oder die beauftragten Gewerke. Notwendige statische Berechnungen kann die Anbieterin durch Dritte erstellen gegen gesonderte Vergütungsvereinbarung erstellen lassen.

 

4.8. Die Bauabwicklung wird durch die Anbieterin nur auf Grundlage gesonderter Vereinbarung überwacht. In diesem Rahmen ist sie ermächtigt, für die Umsetzung erforderliche Entscheidungen namens des Kunden zu treffen und Weisungen zu erteilen.

 

4.9. Der Vertragstext wird seitens der Anbieterin gespeichert und dem Kunden in Kopie übermittelt.

4.10. Grundlage für das Tätigwerden der Anbieterin und Vertragsbestandteil ist neben dem Auftrag, seinen Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen, das Briefing des Kunden. Wird dieses mündlich erteilt, erstellt die Anbieterin über dessen Inhalt einen Kontaktbericht, der dem Kunden innerhalb von 3 Werktagen nach der Besprechung per E-Mail übersandt wird. Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem nicht innerhalb von 2 weiteren Werktagen nach Überlassung widerspricht. Auch der Kontaktbericht wird durch die Anbieterin gespeichert.

 

5. Preise und Zahlungsmodalitäten, Eigentumsvorbehalt

 

5.1. Es gelten die vereinbarten Preise. Die Preise in Angeboten und Rechnungen werden netto mit gesonderter Angabe der Mehrwertsteuer ausgewiesen.

5.2. Dem Kunden stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Barzahlung

  • Überweisung

​​

5.3. Bei Erhalt der Auftragsbestätigung ist die Hälfte der Auftragssumme als Anzahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart worden ist. Der Restbetrag wird nach Abschluss des Auftrags fällig, Rechnungen sind nach Erhalt binnen 14 Tagen ohne Skontoabzug auszugleichen. Gesondert abgerechnete Auslagen und Nebenkosten sind durch den Kunden sofort zu begleichen.

5.4. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann die Anbieterin Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten. Außerdem behält sich Anbieterin vor, Leistungen bis zur Begleichung der Anzahlung zurückzustellen.

 

5.5. Die Aufrechnung und ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden hinsichtlich fälliger Forderungen ist ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche nicht durch die Anbieterin anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

5.6. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

5.6.1. Gelieferte Ware bleibt im Eigentum der Anbieterin bis zur Erfüllung sämtlicher seitens der Anbieterin gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

5.6.2. Der Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiterzuveräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an die Anbieterin erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

5.6.3. Der Kunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.

5.6.4. Der Kunde darf ohne Zustimmung der Anbieterin die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse der Anbieterin. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde die Anbieterin unverzüglich zu benachrichtigen.

 

5.6.5. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an die Anbieterin ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Kunde nicht in Verzug befindet, ist der Kunde berechtigt, die an die Anbieterin abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.

5.6.6. Auf Verlangen der Anbieterin hat der Kunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und der Anbieterin die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Anbieterin wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach ihrer Wahl freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

5.6.7. Bei Erhalt der Auftragsbestätigung ist die Hälfte der Auftragssumme als Anzahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart worden ist. Der Restbetrag wird nach Abschluss des Auftrags fällig, Rechnungen sind nach Erhalt binnen 14 Tagen ohne Skontoabzug auszugleichen. Gesondert abgerechnete Auslagen und Nebenkosten sind durch den Kunden sofort zu begleichen.

 

6. Termine, Fristen, Leistungshindernisse

 

6.1. Ein seitens des Kunden gewünschter konkreter Liefertermin ist stets durch die Anbieterin ausdrücklich zu bestätigen. Die Einhaltung fixer Termine und Fristen setzt voraus, dass alle Fragen geklärt und die Verpflichtungen des Kunden rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt, insbesondere auch die vereinbarten Zahlungsbedingungen eingehalten worden sind sowie sämtliche vom Kunden beizubringen Informationen, Dateien, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig eingegangen sind. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

6.2. Ist für die Leistung der Anbieterin die Mitwirkung des Kunden erforderlich, verlängert sich die Leistungs- oder Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Auch bei Verzögerungen aufgrund von Veränderungen der Anforderungen des Kunden, soweit sie der Anbieterin nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten sowie Problemen mit Produkten Dritter, verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

6.3. Werden seitens des Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht lediglich geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und/oder Fristen, die nach dem ursprünglichen Vertragsgegenstand bestimmt wurden, ihre Gültigkeit.

6.4. Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen), höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Pandemien), Verzug bei Subunternehmern, Leistungsverzögerungen bei Fremdleistungen und Eingriffe von dritter Seite auf die Leistung, hat die Anbieterin nicht zu vertreten. Sie berechtigen sie, das Erbringen der betreffenden Leistung, um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Anbieterin wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Verzug bei Subunternehmern, Leistungsverzögerungen bei Fremdleistungen und Eingriffe von dritter Seite unverzüglich anzeigen. Sind aus diesen Gründen Leistungs-/Lieferfristen nicht einzuhalten, begründet dies keinen Verzug.

6.5. Bei Leistungs-/Lieferungsverzug ist der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

 

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

 

7.1. Der Kunde verpflichtet sich, der Anbieterin alle Unterlagen und Materialien, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde übermittelt die Unterlagen und Materialien in der mit der Anbieterin abgesprochenen Form. Fehlen konkrete Absprachen über die Form, stellt der Kunde sie sowohl in gedruckter als auch elektronisch in einem üblichen Speicherformat zur Verfügung.

7.2. Der Kunde stellt sicher, dass die Unterlagen und Materialien, die er der Anbieterin zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind. Er hat die Anbieterin von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Diese Verpflichtung entfällt nur dann, wenn der Kunde den Nachweis erbringt, dass ihn insoweit kein Verschulden trifft.

7.3. Dier Kunde bevollmächtigt die Anbieterin, zur Umsetzung der vereinbarten Dienstleistungen Unterlagen bei Behörden wie Bauämtern o. Ä. anzufordern.

 

7.4. Mehraufwendungen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde seinen Verpflichtungen zur Mitwirkung nicht nachgekommen ist, gehen zu Lasten des Kunden und können von der Anbieterin gesondert in Rechnung gestellt werden.

 

8. Abnahme

 

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die durch die Anbieterin erbrachten Leistungen innerhalb von drei Werktagen abzunehmen, sobald diese die Fertigstellung schriftlich oder in Textform angezeigt und den Leistungsgegenstand übergeben haben. Erfolgt innerhalb der Frist keine Erklärung der Abnahme, gilt die Abnahme als erfolgt, es sei denn, der Kunde hat die Anbieterin über einen Mangel nach Ziffer 2 unterrichtet. Der ausdrücklichen Erklärung der Abnahme steht die durch schlüssiges Verhalten, zum Beispiel durch den Beginn der bestimmungsgemäßen Nutzung, erklärte Abnahme gleich.

 

8.2. Der Kunde hat die erbrachte Leistung unverzüglich nach Übergabe und soweit dies nach ordentlichem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Zeigt sich hierbei ein Mangel, hat der Kunde die Anbieterin hierüber unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die erbrachte Leistung als genehmigt, sofern es sich nicht um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so hat die Anzeige durch den Kunden unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen.

 

8.3. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Ein unwesentlicher Mangel liegt vor, wenn die Funktion und Nutzbarkeit des Leistungsgegenstandes nach dem Vertragszweck nur unwesentlich oder gar nicht eingeschränkt ist.

 

9. Gewährleistung

 

9.1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher.

 

9.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge verpflichtet sich die Anbieterin, die Mängel in angemessener Frist (mindestens 14 Werktage) zu beheben, wobei der Kunde ihr hierzu alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Anbieterin ist berechtigt, die Nachbesserung zu verweigern, wenn dies unmöglich ist oder für sie mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

9.3. Nimmt der Kunde selbstständig Veränderungen am Leistungsgegenstand vor oder lässt solche Veränderungen von Dritten vornehmen, entfällt das Recht auf Gewährleistung, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Mangel nicht auf den beschriebenen Handlungen beruht.

 

9.4. Die Gewährleistungshaftung ist auf den Auftragswert begrenzt, sofern und soweit die Anbieterin kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.

 

10. Haftungsausschluss

 

10.1. Die Erstellung von Wohn- und Einrichtungskonzepten erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung der Kundenwünsche. Bei den erstellten Vorschlägen handelt es sich jedoch stets um subjektive Darstellungen der Anbieterin, deren Gefallen und Wirkung stark von der individuellen Wahrnehmung des Betrachters abhängig ist. Eine Haftung für ein Nichtgefallen von Vorschlägen, die nach den Regeln der Kunst, fachgerecht und auf dem neuesten Stand des Wissens der Innenarchitektur erstellt worden sind, wird daher ausgeschlossen.

10.2. Die Erbringung der Dienstleistung beruht auf vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Maßen und Angaben. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann die Anbieterin keine Haftung übernehmen, auch nicht für Schäden, die durch ungeprüfte Verwendung ggf. unrichtiger Maße durch Dritte oder den Kunden entstehen. Ein Aufmaß durch die Anbieterin, inclusive der Erstellung dazugehörigen Aufmaßpläne ist möglich und wird gesondert, nach tatsächlichem Aufwand, in Rechnung gestellt.

 

10.3. Die zu erbringende Leistung liegt allein in der Konzepterstellung, für die Umsetzung ist die Anbieterin nicht verantwortlich, so dass die Haftung für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Konzepts stehen, ausgeschlossen sind. Insbesondere ist nicht auszuschließen, dass vor Beginn der Ausführung die Hinzuziehung von Experten wie Statikern, Handwerkern oder Behörden erforderlich ist. Die Anbieterin beurteilt nicht die Erforderlichkeit etwaiger Verpflichtungen des Kunden und haftet nicht für die Verletzung von Kundenobliegenheiten. Ebenso wenig ist mit dem Vorschlag der Anbieterin zur Umgestaltung eine Garantie verbunden, so dass insoweit die Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ausgeschlossen wird.

 

10.4. Bei Bereitstellung von Produktinformationen oder Herstellerangaben Dritter haftet die Anbieterin nicht für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der gemachten Angaben.

 

10.5. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die Anbieterin unbeschränkt, sofern die haftungsbegründenden Pflichtverletzungen vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen worden sind. Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie Kardinalspflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet die Anbieterin nicht.

 

10.6. Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

10.7. Ist die Haftung der Anbieterin ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

 

11. Urheber- und Nutzungsrechte

 

11.1. Alle durch die Anbieterin erbrachten Leistungen, auch Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Layouts und ähnliches unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Parteien vereinbaren, dass alle Leistungen dem Schutz der Bestimmungen des Urheberrechts unterliegen, auch wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, wie z.B. die notwendige Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Insbesondere wird in einem solchen Fall die Anwendbarkeit der §§ 31 ff. und

§§ 97 ff UrhG vereinbart.

 

11.2. Die Werke der Anbieterin dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Das Recht, die Arbeiten in dem bestimmungsgemäßen Rahmen zu verwenden, erwirbt der Kunde mit der Zahlung des Honorars. Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung der Anbieterin. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf ebenfalls der ausdrücklichen Einwilligung. Über den Umfang der Nutzung steht der Anbieterin ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Anbieterin.

 

12. Datenschutz und Geheimhaltung

 

12.1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Anbieterin auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Anbieterin selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Weitere Informationen kann der Kunde der Datenschutzerklärung der Anbieterin entnehmen.

 

12.2. Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren. Insbesondere erklärt der Kunde seine Einwilligung dazu, dass die Anbieterin seinen Namen und sein Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf ihrer Website www.rauminplan.de sowie im Rahmen ihrer Social-Media-Auftritte bei Facebook, Instagram, LinkedIN sowie XING verwenden darf, um die Leistungserbringung bzw. die Zusammenarbeit zu bewerben.

12.3. Die vorvertragliche und vertragliche Kommunikation mit dem Kunden erfolgt neben der telefonischen und persönlichen Kommunikation auch mittels der Konferenzsoftware Skype for Business bzw. Microsoft Teams.  Der Anbieterin Skype Communications SARL, 23-29 Rives de Clausen, L-2165 Luxembourg und Microsoft Teams der Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399, USA (Datenschutzerklärung jeweils: https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement).

Der Kunde hat bei der Nutzung der jeweiligen Plattformen in die jeweiligen Datenschutzbestimmungen eingewilligt. Eine Verantwortlichkeit für die Verwendung der Daten durch die Plattformen ist auf Seiten der Anbieterin ausgeschlossen, sie hat allerdings mit den Anbietern einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen und setzt die Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung vollständig um.

12.4. Die Anbieterin versendet nach internen Richtlinien verschlüsselte und zertifizierte E-Mails an den Kunden. Von ihrer Seite kann jedoch nicht sichergestellt werden, dass der Kunde als Empfänger entsprechende Empfangsgeräte bereithält, um derartig gesicherte E-Mails zu empfangen. Des Weiteren stellt die Anbieterin dem Kunden Informationen über das System „pCloud“ der pCloud AG, Zugerstrasse 74, CH-6340 Baar (Datenschutzerklärung: https://www.pcloud.com/de/privacy_policy.html), einen verschlüsselten Ordner, zur Verfügung. Auf Wunsch des Kunden kann im Einzelfall auch ein Versand über Messengerdienste erfolgen, standardmäßig wird dies durch die Anbieterin aber nicht vorgesehen.

 

12.4.1. Für den Fall, dass ein verschlüsselter Versand nicht möglich oder durch den Kunden nicht gewünscht ist, willigt der Kunde hiermit ein, dass er mit der Kommunikation über unverschlüsselte E-Mails zur Auftragsabwicklung einverstanden ist. Dieses Einverständnis wird ausdrücklich auch für den Fall erteilt, dass in der E-Mail besondere persönliche Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten oder der Finanzstatus, enthalten sind. Sofern der Kunde bereits die besonderen persönlichen Daten per unverschlüsselter E-Mail an die Anbieterin gesandt hatte, genehmigt er die nicht verschlüsselte Kommunikation bis auf Widerruf für die Zukunft.

 

12.4.2. Für den Fall, dass der Kunde eine Kommunikation über WhatsApp Business oder andere Messengerdienste ausdrücklich wünscht, willigt der Kunde hiermit ein, dass er mit der Kommunikation WhatsApp Business / andere Messengerdienste zur Auftragsabwicklung einverstanden ist. Dieses Einverständnis wird ausdrücklich auch für den Fall erteilt, dass in den Messengernachrichten besondere persönliche Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten oder der Finanzstatus, enthalten sind. Sofern der Kunde bereits die besonderen persönlichen Daten per Messengerdienst an die Anbieterin gesandt hatte, genehmigt er die nicht verschlüsselte Kommunikation bis auf Widerruf für die Zukunft.

 

12.5. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft (postalisch oder per E-Mail) zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung berührt gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum erfolgten Widerruf erfolgten Datenverarbeitung. Die Anbieterin ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung nach deren Ende.

 

12.6. Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und Konditionsgefüge des jeweiligen Vertrages, bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse über den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners und nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeiter, Hilfspersonen und Subunternehmer beider Vertragsparteien. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

12.7. Die Parteien werden als vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, vertraulich behandeln. Der Kunde wird allerdings darauf hingewiesen, dass es nach derzeitigem Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken, die online gestellt werden, zu verhindern.

 

13. Rücktritt / Stornierung / Kündigung

 

13.1. Der Kunde kann gebuchte Dienstleistungen unter den in Ziffer 2 dargestellten Bedingungen stornieren. Darüber hinaus steht dem Verbraucher das am Ende dieser AGB dargestellte Widerrufsrecht zu. In diesem Fall greifen die nachfolgenden Regelungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Auch das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt von den nachfolgenden Regelungen unberührt.

13.2. Die Buchung des Kunden ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit der Anbieterin für gegenstandslos erklärt werden. Wurde keine anderweitige Regelung vereinbart, gilt generell:

  • Rücktritt vor Beginn der Dienstleistung: Schadenersatz in Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung

  • Rücktritt während Vertragslaufzeit: Erstattungspflicht des bisherigen Aufwands der Anbieterin

  • Rücktritt nach erfolgter Dienstleistung: ausgeschlossen

​​

13.3. Sofern der Anbieterin nachweislich Kosten entstanden sind, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beauftragung stehen und zum Zeitpunkt des Rücktritts fällig werden, erstattet der Kunde diesen Aufwand (zusätzlich).

 

13.4. Dem Kunden steht es frei, einen abweichenden Schaden nachzuweisen.

 

13.5. Sollte die Dienstleistung aufgrund amtlicher Verordnungen / behördlicher Auflagen nicht zum vertraglich vereinbarten Termin stattfinden können, suchen die Parteien einen Alternativtermin, der spätestens innerhalb des Folgejahres liegt. Die vertraglichen Verpflichtungen bleiben insoweit – angepasst auf das neue Leistungsdatum – bestehen. Sollte kein Alternativtermin gefunden werden können und/oder die Dienstleistung auch zu diesem Termin, unabhängig von den Gründen, die auf höherer Gewalt, amtlicher Verordnungen / behördlicher Auflagen oder Gründen in der Person des Kunden beruhen können, nicht stattfinden, steht beiden Parteien das Recht zur Kündigung zu und es werden die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen nach den unter den Ziffern 13.1 bis 13.4 dargestellten Bedingungen in Rechnung gestellt.

 

13.6. Diese Regelungen gelten ausschließlich für Dienstleistungen der Anbieterin – bei Beauftragung externer Dienstleistungen sind die dort jeweils geltenden Stornierungs- und Umbuchungsregelungen zu beachten.

 

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung

 

14.1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Anbieterin und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

14.2. Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.

 

14.3. Verbraucher haben die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Dort finden sich Informationen über die Online-Streitbeilegung und sie dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen resultieren.

14.4. Darüber hinaus ist die Anbieterin nicht bereit oder verpflichtet, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

15. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

 

15.1. Ist der Kunde eine natürliche Person, die einen Vertrag mit der Anbieterin abschließt zu einem Zweck, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), steht ihm ein Widerrufsrecht zu, sofern der Vertrag ausschließlich im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb der Geschäftsräume der Anbieterin geschlossen worden ist.

15.2. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (RAUMINPLAN, Paderwall 1, 33102 Paderborn,

E-Mail: info@rauminplan.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular:

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An RAUMINPLAN, Paderwall 1, 33102 Paderborn, E-Mail: info@rauminplan.de:

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

 


(*) Unzutreffendes streichen.

AGB erstellt durch yourexpert Onlinerechtsberatung

Anwalt: Norbert Mösch 

Rechtsanwälte Klein - Hamburg 

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